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Transtalk SHG- Themenabend im April 2009 |
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Thema:
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Saskia hat diesen Bericht verfasst |
Am 17.04.2009 um 19:30 Uhr fand der Themenabend der SHG des Transtalk Karlsruhe im Speiselokal "Gurke" statt. Das Thema an diesem Abend war "Transsexuellengesetz (TSG), rechtliche Schritte zur Namensänderung und Personenstandsänderung". Die Referentin des Abends war Franziska Hohmann von TransIdentX Stuttgart. Zu diesen durchaus manchmal etwas "trockenen" Thema kamen 20 Interessentinnen und Interessenten. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde stieg Franziska auch gleich in das Thema ein und erläuterte den Anwesenden, welche Schritte zur Namens- bzw. Personenstandsänderung notwendig sind. So z.B. ist es erforderlich, dass ein Antrag beim Gericht gestellt wird und hierzu ein Gutachten erforderlich ist. |
Franziska Hohmann Informierte an diesem Abend |
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Daraufhin wurden
Erfahrungen in Bezug auf Erstellung von Gutachten ausgetauscht und sehr
angeregt über dieses Thema diskutiert. So ist in der Praxis die
Erstellung eines Gutachtens sehr unterschiedlich, einige Gutachter
benötigen 2 Stunden, bei Anderen kann es mehrere Sitzungen in Anspruch
nehmen. Der
Gutachter wird dabei vom Gericht bestellt, jedoch kann die betroffene
Person einen Gutachter benennen, der auch meist vom Gericht akzeptiert
wird. Auf jeden Fall empfiehl es sich, im Vorfeld einen Gutachter zu
suchen. Neben der Art der Gutachtenerstellung spielt natürlich auch die
Kostenseite eine wichtige Rolle. So verlangen manche Gutachter bis zu
2000
€
für die Erstellung eines Gutachtens. Auch sprach Franziska einige Punkte
an, die bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse erforderlich
sind. Da jedoch diese Themen Praxis von den Kassen unterschiedlich
handhabt wird, muss jede einzelne Transsexuelle mit ihrer Kasse direkt
in Kontakt treten und sich erkundigen.
1)
Vereinfachung des Verfahrens zur Vornamensänderung
2)
Menschenrechtskonforme Voraussetzungen für die Personenstandsänderung
3) Vereinfachung des
Verfahrens zur Personenstandsänderung Eine Personenstandsänderung sollte möglich sein, wenn
4) Ehelosigkeit
5) Umbenennung
Es wurde sehr intensiv
über die einzelnen Punkte gesprochen. Es bestand die einhellige Meinung,
dass das vorhandene TSG in den o.g. Punkten überarbeitet werden muss.
Letztendlich erachteten alle Anwesenden die Inhalte und Änderungen als
sinnvoll an und stimmten ihnen zu.
Liebe Grüsse |
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Letzte Änderung am 27.04.09 |